
(...) Das Gesicht eines Menschen ist kein verstecktes oder geheimes biologisches Merkmal, sondern kann von jedem öffentlich betrachtet werden. Es ist seit Jahren gängige Praxis, dass im Einwohnermeldeamt zwei Passbilder abgegeben werden müssen. Eins bleibt zur Identifizierung im Zweifelsfall bei der Behörde. (...)