(...) Im Bereich der Kinderpornographie sind ebenfalls Strafen bis zu 10 Jahren vorgesehen, wenn der strafbare Inhalt gewerbsmäßig vertrieben wird (§184b). Hier gibt es natürlich die Problematik des globalen Internets, wodurch deutsche Ermittler manchmal an Grenzen stoßen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
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