(...) Tatsächlich ist es schwierig, Vielehen nicht anzuerkennen, wenn sie erlaubt in einem anderen Land beschlossen wurden. Bisher gibt es dazu unterschiedliche Rechtsprechungen in der Bundesrepublik. Der Gesetzgeber mischt sich nicht ein, da er nur ausgeschlossen hat, dass in Deutschland solche Ehen geschlossen werden können. (...)
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