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Georg Kippels
CDU
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Frage von Anton H. •

Was werden Sie konkret gegen die kalte Progression und die steigende Abgabenlast unternehmen?

Sehr geehrter Herr Kippels,

Viele Arbeitnehmer erleben derzeit, dass ihr Einkommen zwar nominell steigt, diese Steigerungen aber durch die Inflation weitgehend aufgezehrt werden. Gleichzeitig führen höhere Einkommen durch die kalte Progression dazu, dass ein größerer Teil des Gehalts versteuert wird. Hinzu kommen steigende Kosten für Kraftstoffe, Wohnen, Energie, Lebensmittel und andere alltägliche Ausgaben.

Für viele Familien bedeutet das trotz Lohnerhöhungen letztlich weniger finanziellen Spielraum.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Einkommensteuer stärker an die tatsächliche Inflation angepasst wird und Arbeitnehmer sowie Familien dadurch real entlastet werden? Oder müssen Bürgerinnen und Bürger auch im kommenden Jahr damit rechnen, dass ihnen durch steigende Steuern und Abgaben ein weiterer Teil ihres Einkommens genommen wird?

Welche konkreten Maßnahmen unterstützen Sie hierzu?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr H.,

ich kann Ihre Sorge sehr gut nachvollziehen. Die steigende Inflation und die damit verbundene kalte Progression nehmen die CDU und ich sehr ernst. Deshalb haben wir uns auch im Wahlprogramm zum Abbau der kalten Progression bekannt.

Langfristig ist unser Ziel, den Einkommensteuertarif stärker und möglichst automatisch an die Inflation anzupassen, damit inflationsbedingte Steuererhöhungen künftig nicht immer durch gesonderte Gesetzesänderungen ausgeglichen werden müssen.

Der aktuelle Regierungsentwurf für eine Einkommensteuerreform sieht bereits vor, die steuerlichen Eckwerte stärker an die Preisentwicklung anzupassen. Die Reform soll ab 2027 schrittweise in Kraft treten und bis 2028 zu jährlichen Entlastungen von rund zehn Milliarden Euro führen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf kleinen und mittleren Einkommen sowie Familien.

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll der Grundfreibetrag bis 2028 von 12.348 Euro auf 12.900 Euro steigen. Zudem soll der Spitzensteuersatz erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 70.600 Euro statt bislang 69.879 Euro greifen. Vorgesehen sind darüber hinaus eine Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags und des Kindergeldes sowie eine Abflachung der zweiten Progressionszone.

In den nun anstehenden parlamentarischen Beratungen werden wir uns für weitere Maßnahmen zum Inflationsausgleich einsetzen. Dazu gehört aus meiner Sicht auch der von Bundeswirtschaftsministerin Reiche eingebrachte Prüfvorschlag, sämtliche Eckwerte des Einkommensteuertarifs konsequent an die Inflation anzupassen.

Auch im Gesundheitsbereich arbeiten wir daran, die Steigerung der Sozialversicherungsbeiträge zu begrenzen – hier verweise ich auf die aktuelle Gesetzgebung. Darüber hinaus setzen wir uns auch in weiteren Politikbereichen – etwa in der Energie-, Wirtschafts- und Wohnungspolitik – dafür ein, preistreibende Belastungen zu begrenzen und die Rahmenbedingungen für nachhaltiges Wachstum und mehr finanzielle Entlastung zu verbessern. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Georg Kippels

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