Die Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich hat bereits in der Vergangenheit (2004-2017) versagt, wieso sollte es dieses Mal funktionieren - auch noch in verschärfter Form mit zusätzlichen -1% ?
Wohin die Grundlohnsummenbindung führt, ist durch die Jahre 2004-2017 historisch belegt, weshalb 2017 mit dem HHVG die befristete Aussetzung und dann 2019 mit dem TSVG die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung für den Heilmittelbereich beschlossen wurde - nämlich chronische Unterfinanzierung, daraus resultierend zunehmender Fachkräftemangel, dadurch Unterversorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln.
Jeder im Heilmittelbereich investierte Euro schafft einen Mehrwert in Höhe von 2-4 Euro durch verkürzte Ausfallzeiten im Beruf, weniger Medikamentenbedarf, weniger OP's, weniger Krankenhausaufenthalt und Verzögerung oder sogar Verhinderung von Pflegebedürftigkeit.
Der Heilmittelbereich reduziert somit effektiv medizinische Kosten, erhält die Lebensqualität, sowie die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig und müsste demnach viel mehr gestärkt und ausgebaut werden.
Jeder nicht in Therapie investierte € kostet später ein Vielfaches. Physiotherapie ist Teil der Lösung und nicht das Problem.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für Ihre offenen Worte zum Thema Heilmittel. Sie sprechen einen zentralen Punkt an: Eine gute Versorgung ist nicht nur medizinisch geboten, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll. Werden hier Einsparungen vorgenommen, kann das – wie Sie richtig darstellen – langfristig zu höheren Kosten und einer Verschlechterung der Versorgung führen.
Zugleich steht - wie Sie wissen - die gesetzliche Krankenversicherung vor ganz erheblichen finanziellen Herausforderungen. Steigende Ausgaben infolge des medizinischen Fortschritts, der demographischen Entwicklung und wachsender Versorgungsbedarfe machen Reformen erforderlich, um die Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Krankenversicherung nachhaltig zu stabilisieren und ständige Beitragssteigerungen – und damit die Lohnnebenkosten - zu begrenzen. Gleichzeitig war es uns wichtig, mit einem ausgewogenem Maßnahmenpaket die hohe Versorgungssicherheit und Qualität im Gesundheitswesen weiter dauerhaft zu gewährleisten.
Es galt daher, insbesondere die Zuwächse von Preisen und Vergütungen an die Entwicklung der Einnahmen zu koppeln, den Nutzen und die Effektivität von Leistungen zu stärken, Anreize besser zu setzen, Doppelstrukturen abzubauen und Bürokratie zurückzudrängen. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ist nun ein Maßnahmenpaket verabschiedet worden, bei dem alle Beteiligten im Gesundheitswesen einen Beitrag leisten müssen, Einzelne aber nicht überlastet werden. Wir werden die Auswirkungen natürlich genau beobachten, insbesondere hinsichtlich der von Ihnen angesprochenen Erfahrungen aus der Vergangenheit, und falls nötig anpassen.
Im Verlauf dieses Jahres folgen zudem weitere Schritte, die sich den notwendigen Strukturreformen im Gesundheitswesen widmen. Dazu gehören – wie im Koalitionsvertrag vereinbart - insbesondere eine stärkere Prävention, bessere Steuerung von Patientenströmen sowie Reformen etwa in der Notfallversorgung. Diese Ansätze sollen dazu beitragen, die Qualität zu sichern und Ressourcen effizienter einzusetzen. Die FinanzKommission Gesundheit wird hierzu einen weiteren Bericht mit entsprechenden Vorschlägen vorlegen.
Ich werde mich in diesen Prozess weiterhin aktiv einbringen und nehme Ihre kritischen Hinweise mit.
Beste Grüße
Dr. Georg Kippels

