Die Grundlohnsummenbindung im Heilmittelbereich hat bereits in der Vergangenheit (2004-2017) versagt, wieso sollte es dieses Mal funktionieren - auch noch in verschärfter Form mit zusätzlichen -1% ?
Wohin die Grundlohnsummenbindung führt, ist durch die Jahre 2004-2017 historisch belegt, weshalb 2017 mit dem HHVG die befristete Aussetzung und dann 2019 mit dem TSVG die Abschaffung der Grundlohnsummenbindung für den Heilmittelbereich beschlossen wurde - nämlich chronische Unterfinanzierung, daraus resultierend zunehmender Fachkräftemangel, dadurch Unterversorgung der Bevölkerung mit Heilmitteln.
Jeder im Heilmittelbereich investierte Euro schafft einen Mehrwert in Höhe von 2-4 Euro durch verkürzte Ausfallzeiten im Beruf, weniger Medikamentenbedarf, weniger OP's, weniger Krankenhausaufenthalt und Verzögerung oder sogar Verhinderung von Pflegebedürftigkeit.
Der Heilmittelbereich reduziert somit effektiv medizinische Kosten, erhält die Lebensqualität, sowie die gesellschaftliche Teilhabe nachhaltig und müsste demnach viel mehr gestärkt und ausgebaut werden.
Jeder nicht in Therapie investierte € kostet später ein Vielfaches. Physiotherapie ist Teil der Lösung und nicht das Problem.

