Eines Ihrer Vorhaben ist die Abschaffung des Informationsfreiheitsgesetzes in der bisherigen Form. Dies schätze ich als kritisch für eine transparente Demokratie ein. Welche Gründe haben Sie dafür?
Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Als Mitglied der Bayerischen Staatsregierung lege ich großen Wert auf Transparenz und Bürgerbeteiligung. In Bayern gibt es zwar kein so betiteltes „Informationsfreiheitsgesetz“. In Artikel 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes finden sich allerdings Regelungen, die in weitem Umfang Auskunftsrechte über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen einräumen. Diese Regelungen haben sich in der bisherigen Verwaltungspraxis gut bewährt.
Als Justizminister bin ich für die von Ihnen angesprochene Thematik innerhalb der Bayerischen Staatsregierung nicht federführend zuständig. Informationsfreiheit und Datenschutz fallen innerhalb der Bayerischen Staatsregierung in den Zuständigkeitsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

