1. Wie tendiert die Bundesregierung der Ständigen Vertret. Dtl. bei der EU in Brüssel – Zustimmung, Ablehnung oder Enthaltung? 2.Wird diese Position dazu zeitnah veröffentlicht/wenn nein, warum nicht?
Zur geplanten CSA-Verordnung („Chatkontrolle“):
Setzen Sie sich dafür ein, dass Deutschland einer Regelung mit anlassloser Durchsuchung privater Nachrichten nicht zustimmt?
Würden solche Eingriffe gleichermaßen für die Kommunikation von Regierungsmitgliedern, Abgeordneten und anderen Amtsträgern gelten? Falls nicht, wie wird dies begründet?
Ich sehe die geplante Chatkontrolle mit großer Sorge. Vertrauliche Kommunikation ist ein Grundpfeiler einer freien Gesellschaft. Bürger sollten nicht unter Generalverdacht gestellt und ihre privaten Nachrichten anlasslos durchsucht werden. Sicherheit muss gezielt gegen konkrete Straftaten wirken, nicht durch flächendeckende Überwachung Unbeteiligter.
Da eine Enthaltung im Rat bei Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit faktisch wie eine Gegenstimme wirkt, kommt der deutschen Position in dieser Frage besondere Bedeutung zu.
Über Ihre Rückmeldung freue ich mich sehr!
Freundliche Grüße
Eva S.
München/Bogenhausen
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworte.
Die Verhandlungen zur sog. CSA-Verordnung auf EU-Ebene sind noch nicht abgeschlossen. Die Position Deutschlands im Rat der Europäischen Union legt die Bundesregierung fest. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz unterstützt das Anliegen, die Aufdeckung und strafrechtliche Verfolgung von kinderpornografischen Inhalten zu verbessern und einem dauerhaften unions- rechtskonformen Rechtsrahmen zu unterwerfen.
Soweit es um die private Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern geht, bewegt sich das Vorhaben allerdings in einem grundrechtlich hochsensiblen Bereich. Ziel ist es, die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger zu wahren und zugleich eine effektive Strafverfolgung im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern sicherzustellen. Das Anliegen eines möglichst effektiven Kampfes gegen Kinderpornografie und der Schutz privater Kommunikation müssen in einer schwierigen Abwägung in Ausgleich gebracht werden. Dabei dürfen die Regelungen allerdings nicht hinter der bisherigen Rechtslage zum Schutz von Kindern zurückbleiben.
Nach diesen Maßgaben wird das Bayerische Staatsministerium der Justiz die Entwicklung des Verordnungsentwurfs weiter begleiten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Eisenreich, MdL

