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Antwort von Georg Eisenreich
CSU
• 08.09.2025

Die Einführung eines Beitragszuschusses zu einer freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (sog. „pauschale Beihilfe“ oder „Hamburger Modell“) ist nicht erforderlich, da die privaten Krankenversicherungsunternehmen trotz der systematischen Unterschiede beihilfeberechtigte Personen die Möglichkeit bieten, sich zu finanziell tragbaren Bedingungen im System der PKV zu versichern.

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