Die jetzige Koalition kopiert nicht 1:1 den früheren „Tankrabatt“ der Ampel-Regierung, aber sie nutzt bewusst das gleiche steuerliche Instrument, nämlich eine befristete Senkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe (§ 2 EnergieStG). Entscheidend ist aus unserer Sicht, wie dieses Instrument ausgestaltet, begrenzt und gegenfinanziert wird.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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