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Fritz Güntzler
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Frage von Florian P. •

Irland, Estland, Zug: Niedrige Steuern, Rekordeinnahmen. Sie wollen laut eigener Aussage früher senken – woran scheitert es konkret, und welche Entlastungen kommen noch in dieser Wahlperiode?

Sehr geehrter Herr Güntzler,

Sie sagten im Juni 2025: „Kein Geheimnis, dass wir als Union die Steuersätze gern schon früher sinken lassen würden“ (bundestag.de).

Hintergrund:
– Irland: 12,5 % Körperschaftsteuer, 2024 Rekordeinnahmen von 28 Mrd. € (+18 %), Haushaltsüberschüsse, Aufbau eines 100-Mrd.-€-Staatsfonds.
– Estland: Flat Tax seit 1994, Haushaltsüberschüsse seit 2001, stark gesunkene Steuerhinterziehung.
– Kanton Zug: tiefste Steuern der Schweiz, 2023 Überschuss von 461 Mio. CHF, als erster Kanton Steuerrückvergütung an die Bürger, weitere Senkungen 2026–29 beschlossen.
– USA: Kapitalertragsteuersenkungen 1997/2003, Einnahmen +71 % bzw. 133 Mrd. $ über Prognose.

Das Muster: niedrigere Sätze, breitere Basis, mehr Einnahmen – durch Zuzug, Investitionen, Steuerehrlichkeit. Deutschland verliert derweil Leistungsträger und Unternehmen ans Ausland.

Teilen Sie die Einschätzung, dass sich gezielte Steuersatzsenkungen weitgehend selbst finanzieren können?

MFG
Florian P.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

 

vielen Dank für Ihre Frage und Ihr Interesse an unserer Steuerpolitik.

Das von Ihnen zitierte Interview bezog sich auf die Unternehmensteuersenkung, die wir im Rahmen des sogenannten Investitions-Booster-Gesetzes durchgesetzt haben. Diese Senkung wirkt ab 2028 und wird über fünf Jahre gestreckt. Ich hätte mir persönlich gewünscht, dass sie früher und schneller kommt. Dass sie überhaupt gekommen ist, ist angesichts der Ausgangslage in der Koalition bereits ein wichtiger Erfolg – es war die erste Unternehmensteuersenkung seit rund 20 Jahren.

Zu Ihrer Grundsatzfrage: Ja, ich teile die Einschätzung, dass gezielte Steuersenkungen unter bestimmten Voraussetzungen einen erheblichen Teil ihrer Kosten selbst erwirtschaften können. Niedrigere Steuersätze auf Investitionen und Unternehmensgewinne setzen Anreize für mehr wirtschaftliche Aktivität, für Ansiedlungen und für Investitionen am Standort Deutschland. Aus dieser höheren Aktivität entstehen wiederum Einkommen, Gewinne und damit Steuereinnahmen, die einen Teil der ursprünglichen Entlastung zurückspiegeln. Zu den von Ihnen genannten Beispielen kann ich im Einzelnen keine belastbare Aussage treffen, da mir die zugrundeliegenden Quellen nicht vorliegen und sich Länder wie Irland oder ein Kanton wie Zug in Größe, Wirtschaftsstruktur und Wettbewerbssituation nicht unmittelbar mit Deutschland vergleichen lassen. Die grundsätzliche Wirkungsrichtung – niedrigere Sätze, breitere Bemessungsgrundlage, mehr Aktivität – halte ich aber für richtig.

Das eigentliche Problem liegt aus meiner Sicht woanders: In der Haushaltspraxis des Bundes werden Steuersenkungen fast ausschließlich nach ihrer kassenwirksamen Wirkung im jeweiligen Haushaltsjahr bewertet. Positive Rückkopplungseffekte auf Wachstum, Beschäftigung und Steueraufkommen, die sich erst über mehrere Jahre entfalten, finden in der jährlichen Haushaltsplanung kaum Berücksichtigung. Das führt dazu, dass Entlastungen im politischen Prozess vor allem als sofortige Mindereinnahme erscheinen, während ihr langfristiger Ertrag für den Haushalt systematisch unterbewertet bleibt. Eine stärker mehrjährig und wachstumsorientiert angelegte Haushaltsplanung würde solche Zusammenhänge besser abbilden – das bleibt eine der zentralen finanzpolitischen Aufgaben dieser Wahlperiode.

Für die laufende Wahlperiode sind zum 1. Januar 2027 weitere Entlastungen vorgesehen, insbesondere bei der Einkommensteuer durch eine Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags und des Kindergeldes sowie eine Abflachung der zweiten Progressionszone. Zudem arbeiten Bund und Länder an einem Steuervereinfachungsgesetz, das noch in diesem Herbst vorgelegt werden soll.

Mit freundlichen Grüßen

 

Fritz Güntzler, MdB

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