Wie ist Ihre Position zu Strombedarf 2030/35, Netzausbau, Flexibilitätszielen, Kapazitätsmarkt und den erwarteten Kostenfolgen für Verbraucher?
Sehr geehrter Herr Güntzler,
ich möchte Ihre Haltung zur künftigen Energiepolitik besser verstehen und habe dazu fünf Punkte:
Strombedarf 2030/2035: Mit welchem Bedarf in TWh rechnen Sie und welcher EE-Anteil ergibt sich daraus als Basis für das Ziel „80 % EE“?
Netzausbau: Stimmen Sie dem BNetzA-Bericht 2025 zu, dass Netzausbau + Flexibilisierung zwingend sind? Planen Sie eine Einschränkung oder Verschiebung?
Flexibilitätsziele: Welche Zielgrößen halten Sie bis 2030/35 für nötig (Smart-Meter, §14a-Steuerbarkeit, Speicher, Vehicle-to-Grid, DSM in GW)?
Kapazitätsmarkt: Wie stellen Sie Technologieoffenheit sicher (Einbeziehung Speicher/DSM/Biogas, Vertragsdauern, Kostenobergrenzen)?
Kostenwirkung: Welche Effekte erwarten Sie auf Redispatch-Maßnahmen und Netzentgelte für Verbraucher?
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sehr geehrter Herr B.,
haben Sie vielen Dank für Ihre detaillierte Frage. Sie sprechen damit die entscheidenden energiepolitischen Weichenstellungen für unser Land an. Gerne nehme ich zu Ihren Punkten Stellung:
1. Strombedarf 2030/2035
Wir rechnen für 2030 mit einem Bedarf von rund 750–800 TWh Strom in Deutschland, für 2035 eher in der Größenordnung von 850 TWh. Um das Ziel „80 % Erneuerbare Energien“ bis 2030 zu erreichen, bedeutet dies, dass wir rund 600 TWh aus Wind, Solar und Biomasse erzeugen müssen. Klar ist: der Ausbau von Erneuerbaren muss Hand in Hand mit gesicherter Leistung gehen, damit Versorgungssicherheit jederzeit gewährleistet bleibt.
2. Netzausbau
Ja, wir teilen die Analyse der Bundesnetzagentur, dass Netzausbau und Flexibilisierung zwingend notwendig sind. Strom muss dort ankommen, wo er gebraucht wird – auch in den industriellen Zentren im Süden. Deshalb setzen wir auf beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren und lehnen eine Verschiebung oder Einschränkung des Ausbaus ab.
3. Flexibilitätsziele
Zur Integration hoher EE-Anteile braucht es mehr Flexibilität: Smart Meter und steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG sind zentrale Bausteine. Hinzu kommen Speicher, Demand-Side-Management, Vehicle-to-Grid-Lösungen und auch Biogas. Konkrete Zielgrößen (z. B. zweistellige GW-Beiträge aus Lastmanagement bis 2035) sind notwendig, um Netze zu entlasten und die Kosten für Redispatch zu senken.
4. Kapazitätsmarkt
Wir treten für einen technologieoffenen Ansatz ein. Neben modernen, flexiblen Gaskraftwerken sollen auch Speicher, Biogas, Demand-Side-Management und andere Technologien eine Rolle spielen können. Dabei geht es um faire Rahmenbedingungen, angemessene Vertragslaufzeiten und klare Kostenobergrenzen. Wichtig ist, dass Versorgungssicherheit nicht nur auf eine einzige Technologie setzt.
5. Kostenwirkung für Verbraucher
Heute steigen die Netzentgelte vor allem wegen Redispatch-Maßnahmen, die im Jahr 2023 bereits Kosten von über 4 Mrd. Euro verursacht haben. Durch Netzausbau, Speicher und Flexibilität wollen wir diese Kosten senken. Zudem haben wir im Koalitionsvertrag festgelegt, Stromsteuer und Netzentgelte zu reduzieren, um Unternehmen wie Verbraucher zu entlasten.
Unser Ziel ist eine sichere, bezahlbare und klimafreundliche Energieversorgung. Dabei setzen wir auf Verlässlichkeit, Technologieoffenheit und die Entlastung der Bürgerinnen und Bürger.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler MdB