Das BSW wünscht sich dringend eine Neuauszählung des Wahlergebnisses der letzten Bundestagswahl. Können Sie sagen, wann die Entscheidung darüber fallen wird und wie Sie dazu stehen?
Sehr geehrter Herr Güntzler,
ich stelle meine Frage an Sie, weil ich in Göttingen BSW gewählt habe und weil das BSW sich eindeutig gegen die Beteiligung Deutschlands am Ukrainekrieg festgelegt hat. Meiner Ansicht nach ist diese Position im Bundestag unterrepräsentiert, zumal die Haltung der AfD wohl nicht zählt, weil sie von der CDU und allen anderen Parteien ausgegrenzt wird.
Mit freundlichen Grüssen
Eckart H.
Sehr geehrter Herr H.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihr Interesse an den Vorgängen rund um die Bundestagswahl.
Die Forderung des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) nach einer Neuauszählung der Stimmen der Bundestagswahl ist derzeit Gegenstand eines rechtlich klar geregelten Verfahrens. Zuständig ist zunächst der Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages, der nach Prüfung sämtlicher Einsprüche eine Beschlussempfehlung an den Bundestag abgibt. Gegen dessen Entscheidung ist eine Beschwerde zum Bundesverfassungsgericht möglich, wenn das Verfahren zu lange dauert. Das Verfahren des Wahlprüfungsausschusses läuft aktuell, eine Entscheidung wird nach bisherigen Einschätzungen nicht vor Ende des Jahres 2025 erwartet. Der Wahlprüfungsausschuss behandelt den BSW-Fall bereits priorisiert, was er nicht müsste, aber aufgrund der öffentlichen Resonanz als seine Verpflichtung ansieht. Die Beschwerden von Frau Wagenknecht bzgl. der Verweigerung eines Treffens des Vorsitzenden dieses Wahlprüfungsausschusses mit ihr, kann ich derweil nicht nachvollziehen. Der Wahlprüfungsausschuss hat eine Unabhängigkeit zu wahren und kommt dem BSW bzgl. der Priorisierung des Falles schon entgegen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits im Juni 2025 in einem ähnlichen Fall die BSW-Beschwerde als unzulässig verworfen, weil sie nicht ausreichend begründet war. Eine generelle Neuauszählung hat das Gericht nicht angeordnet. (vgl. BR.de, Tagesschau.de)
Ich habe grundsätzlich Vertrauen in die rechtsstaatlichen Wahlverfahren in Deutschland, die nach sehr hohen Transparenz- und Kontrollstandards ablaufen. Jede Partei und jeder Wahlvorstand kann Einsicht in die Wahlunterlagen nehmen und Unregelmäßigkeiten prüfen lassen.
Diese Verfahren sorgen dafür, dass Fehler – sofern sie vorkommen – erkannt und korrigiert werden.
Ich nehme Ihre Anmerkung zur außenpolitischen Haltung des BSW mit Respekt zur Kenntnis. In unserer Demokratie gilt es, unterschiedliche Positionen sachlich zu diskutieren – gerade auch dann, wenn man sie nicht teilt. Die Haltung der CDU ist, die Ukraine in ihrem Verteidigungskampf zu unterstützen, weil es dabei nicht nur um die Ukraine, sondern auch um die europäische Friedens- und Sicherheitsordnung geht. Eine differenzierte Debatte darüber gehört zu einem lebendigen Parlament – sie darf aber nicht den Eindruck erwecken, dass Deutschland seine Verpflichtungen in der europäischen Friedensordnung aufgibt.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Güntzler, MdB

