Bei den Kinderkrankentagen für Beamtinnen und Beamte in NRW gibt es kein Ermessen im dem Sinne, dass die Anzahl von 13 Tagen Sonderurlaub pro Jahr überschritten werden könnte. Die Ausweitung auf 13 Kinderkrankentage wurde im September dieses Jahres rückwirkend auf bis zu 13 Arbeitstage erhöht, was wir Freien Demokraten begrüßen. Deshalb wird es wohl zeitnah keine erneute Erhöhung der Anzahl an Kinderkrankentagen geben.
Antwort 19.12.2024 von Franziska Müller-Rech FDP
Antwort 05.12.2024 von Franziska Müller-Rech FDP
Ich bin aber dafür, dass Schwangerschaftsabbrüche künftig außerhalb des Strafrechts geregelt werden sollten.
Antwort 15.12.2023 von Franziska Müller-Rech FDP
Unser Antrag ist leider durch die schwarz-grüne Mehrheit im Landtag NRW abgelehnt worden.
Antwort 14.03.2023 von Franziska Müller-Rech FDP
Ob der während der Pandemie erweiterte Anspruch auf Kinderkrankengeld über 2023 hinaus verlängert wird, muss die Bundesregierung nun entscheiden.
Antwort 02.02.2023 von Franziska Müller-Rech FDP
Ich habe in der Zeit, in der ich nicht dem Landtag angehörte, sowohl das Übergangsgeld als auch den Aufstockungsbetrag in Anspruch genommen, aber auch - wie Sie schreiben - eine "Beschäftigung angenommen".

