
Der in der aktuellen Förderperiode mit den Ökoregelungen beschrittene Weg eines Ausgleichs für freiwillig erbrachte Leistungen für Umwelt und Klima muss konsequent im Sinne einer einkommenswirksamen Honorierung ausgebaut und um weitere öffentliche Güter (wie etwa Tierwohl) ergänzt werden