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Franziska Kersten
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Frage von Konstantin W. •

Sehr geehrte Frau Dr. Kersten, wie stehen Sie der Gesetzesinitiative Pflegeneuordnungsgesetz und insbesondere die Abschaffung der Einkommensgrenze von 100.000 beim Elternunterhalt gegenüber?

Die Einkommensgrenze für Elternunterhalt soll laut einer Gesetzesinitiative abgeschafft werden. Familien mit viel Vermögen umgehen die Erbschaftssteuer, in Familien ohne nennenswertes Vermögen aber mit gutem Arbeitseinkommen zahlen Kinder für die Eltern. Das trifft vor allem Aufsteigerkinder und schafft den Fehlanreiz, die eigene Arbeitsleistung zurückzuschrauben. In extremen Pflegefällen kann das über Jahrzehnte die Kinder belasten. Soziale Gerechtigkeit und das Versprechen für Aufstieg durch (eigene) Leistung würde so weiter abgebaut – beides in meiner Wahrnehmung Kernwerte der SPD.

Andere Vorschläge sind denkbar: Elternunterhaltszahlungen auf 5 Jahre begrenzen (durchschnittl. Heimaufenthalt 2,5 J., so könnten Extremfälle abgefedert werden) und Freigrenze beibehalten werden. Nur so können auch Kinder aus mittellosen Familien einmal Wohlstand durch Leistung aufbauen bzw. so wird sichergestellt, dass Anreize bestehen, Leistung zu erbringen, um sich selbst etwas aufzubauen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr W.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich kann ihre Sorge gut nachvollziehen und möchte Ihnen deswegen deutlich sagen: Eine Abschaffung der Einkommensgrenze beim Elternunterhalt unterstütze ich nicht.  

Die Einkommensgrenze hat zum Ziel, Kinder von pflegebedürftigen Eltern vor finanzieller Überlastung zu schützen. Die Rücknahme der Einkommensgrenze ging ursprünglich auf eine Ankündigung des Gesundheitsministeriums (damals noch unter Nina Warken (CDU)) zurück. Aber ich kann Sie beruhigen: Im aktuellen Kabinettsbeschluss ist die Rücknahme der Einkommensgrenze nicht enthalten. 

Das Pflegeneuordnungsgesetz befindet sich jetzt im parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren und ist damit noch nicht entschieden, sondern wird noch debattiert. Als SPD-Bundestagsfraktion setzen wir uns für eine gerechte und finanziell tragfähige Reform der Pflegeversicherung ein. Als wesentlichen Schlüssel sehen wir hierfür einen finanziellen Ausgleich zwischen sozialer und privater Pflegeversicherung, damit finanzielle Lasten fair verteilt werden. 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Franziska Kersten, MdB

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