Sehr geehrte Frau Dr. Kersten, wie stehen Sie der Gesetzesinitiative Pflegeneuordnungsgesetz und insbesondere die Abschaffung der Einkommensgrenze von 100.000 beim Elternunterhalt gegenüber?
Die Einkommensgrenze für Elternunterhalt soll laut einer Gesetzesinitiative abgeschafft werden. Familien mit viel Vermögen umgehen die Erbschaftssteuer, in Familien ohne nennenswertes Vermögen aber mit gutem Arbeitseinkommen zahlen Kinder für die Eltern. Das trifft vor allem Aufsteigerkinder und schafft den Fehlanreiz, die eigene Arbeitsleistung zurückzuschrauben. In extremen Pflegefällen kann das über Jahrzehnte die Kinder belasten. Soziale Gerechtigkeit und das Versprechen für Aufstieg durch (eigene) Leistung würde so weiter abgebaut – beides in meiner Wahrnehmung Kernwerte der SPD.
Andere Vorschläge sind denkbar: Elternunterhaltszahlungen auf 5 Jahre begrenzen (durchschnittl. Heimaufenthalt 2,5 J., so könnten Extremfälle abgefedert werden) und Freigrenze beibehalten werden. Nur so können auch Kinder aus mittellosen Familien einmal Wohlstand durch Leistung aufbauen bzw. so wird sichergestellt, dass Anreize bestehen, Leistung zu erbringen, um sich selbst etwas aufzubauen.

