(...) Streibl, Inwieweit dürfen/können Bürger ein Vertrauen in einen "rechtsverbindlichen Bebauungsplan" haben, wenn eine bayerische Gemeinde gemäß BauGB "§ 125 Bindung an den Bebauungsplan" hinter ihren eigenen Festsetzungen zurückbleiben darf, die Bürgerinnen und Bürger müssen sich aber an die Festsetzungen halten. (...)