
(...) Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festsetzungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, der vom Deutschen Bundestag als Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz beschlossen wird. Im derzeit geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2004 sind die Ortsumfahrungen Neuhausen und Weihmichl in der Dringlichkeit „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" enthalten. (...)