(...) Die Gehälter werden direkt von der Bundestagsverwaltung an die jeweiligen Mitarbeiter/-innen ausgezahlt. Nicht in Anspruch genommene Personalmittel behält der Deutsche Bundestag ein, sie verfallen am Jahresende. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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