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Farid Müller
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Farid Müller von Gerhard R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Antwort vom 10.4.06. Es gibt aber kurzfristig noch wichtigen Klärungsbedarf.

Der Staatskirchenvertrag enthält keine Kündigungsregelung. Wenn später das Mediengesetz zum Zwecke einer Gleichbehandlung aller Religionen - hinzu kommen Konfessionsfreie! - geändert werden soll, wird dies durch die Staatskirchenverträge bzw. durch die entsprechenden Gesetze erschwert
oder sogar unmöglich gemacht. Deshalb muss das Thema GLEICHBEHANDLUNG jetzt in den Verfassungsausschuss.

Stimmen Sie mir zu und werden Sie im Ausschuss die erforderlichen Fragen stellen?

Auf ein weiteres aktuelles - von mir erwähntes - Problem waren Sie nicht eingegangen:
Die einseitige Berichterstattung in den Hamburger Rundfunkanstalten über den Staatskirchenvertrag.

Im Hamburger Mediengesetz ist auch vorgeschrieben: Achtung der weltanschaulichen Überzeugungen Anderer, Hinwirkung auf ein diskriminierungsfreies Miteinander.

Warum setzt sich der Senat nicht bei den Anstalten dafür ein, dass auch Vertreter der nichtchristlichen Bevölkerungsmehrheit - zum Beispiel Herr Dr. Carsten Frerk - sich im Rundfunk und im Fernsehen zu den Staatskirchenverträgen äußern können?

Werden Sie bzw. die GAL-Fraktion dem Senat diese Frage stellen?

Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Reth

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Reth,

bitte entschuldigen Sie meine verspätete Antwort. Einige Ihrer Fragen haben wir auch schon am Rande der bürgerschaftlichen Anhörungen klären können.Inzwischen denken die Muslime in Hamburg sehr konkret über einen Vertrag mit der Stadt Hamburg nach.

Wie auch von ihnen beschrieben, muss das Gebot der staatlichen Neutralität in religiösen Fragen eingehalten werden. Dies gilt auch für den von ihnen problematisierten Sachverhalt und stellt einen wichtigen Aspekt in der Diskussion dar. Ich betrachte die Kirchenstaatsverträge prinzipiell als äußerst kritisch. Da diese nun jedoch verabschiedet worden sind, stellt sich nun die Frage, welche Auswirkungen dies auf andere Glaubensgemeinschaften haben wird. In Rundfunk und Fernsehen des NDR ist den beiden christlichen Kirchen einmal über das Hamburger Mediengesetz eigenen Sendezeiten zugesichert worden. Der Kirchenstaatsvertrag schreibt diesen Umstand noch einmal fest. Entfaltet aber keine rechtliche Bindungswirkung, sondern eine politische.

Meiner Meinung wird es jetzt schwierig, anderen anerkannten Religionsgemeinschaften den Zugang zu Medien zu verwehren.
Ich bedauere sehr, dass abseits der gesetzlich zugesicherten Sendezeiten für die beiden christlichen Kirchen, es Probleme gab, die Meinung anderer Glaubensgemeinschaften zu diesen beiden Verträgen im NDR Raum zu geben. Die redaktionelle Unabhängigkeit ist jedoch ein hohes Gut der Pressefreiheit und sollte gerade nicht von einem Abgeordneten oder einer Partei eingeschränkt oder beeinflusst werden.

Schlussendlich bleibt jetzt abzuwarten, inwieweit diese Verträge nun Einfluss auf den Status anderer Glaubensgemeinschaften in Hamburg nehmen. In Berlin bereiten die Muslime bereits eine Klage vor dem Verwaltungsgericht vor.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Farid Müller

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