Sie gehen davon aus, dass keine Wertermittlung erstellt worden ist, bevor das Elbtower-Grundstück verkauft wurde und vermuten hier ein Hinwegsetzen der HafenCity GmbH über die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung und des EU-Beihilferechts.
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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