
(...) vielen Dank für Ihre Frage. Die mir durch das Berufsrecht auferlegte anwaltliche Schweigepflicht verbietet es mir, mich zur Identität des von Ihnen angesprochenen Mandanten zu äußern. Mit einem Verstoß gegen die Schweigepflicht würde ich meine anwaltliche Zulassung riskieren und da ich nicht beabsichtige, ein Berufspolitiker zu werden, sondern nach Ablauf meines Mandats in den Beruf des Rechtsanwalts zurückzukehren, werde ich mich an das Berufsrecht halten. (...)