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Enak Ferlemann
CDU
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Frage von Ilka M. •

Frage an Enak Ferlemann von Ilka M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie kann es sein, dass eine so umstrittene Technik wie das Fräcken von Erdgas in Deutschland überhaupt noch ein Thema ist, obwohl die Energiewende als großes Zugpferd der Union galt.
In den USA hat sich gezeigt wie weitreichend und bedrohlich die daraus resultierenden Schäden in der Natur sind. Muss es sein, dass aufkosten unserer Gesundheit und der Gesundheit unserer Nachkommen wirtschaftliche Interesse , einmal wieder, derart kurzsichtig im Vordergrund stehen? Ich erinnere mich an meine Kindheit, als Atomkraft als beherrschbare neue Energiequelle von der Wirtschaft als die Energie Quelle der Zukunft gefeiert wurde. Die unwiderruflichen Konsequenzen trägt die Generation, die folgt und wieder stehen wir an einem Punkt, aus dem scheinbar keiner gelernt hat.
Fragen sie sich wirklich in solchen Entscheidungen, was Ihre Wähler denken?

Mit besten Grüßen,
Ilka Mehrtens

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Antwort von
CDU

Sehr geehrten Frau Mehrtens,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16. 6.2016 zum Thema Erdgasförderung und Anwendung der Fracking-Technologie.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD stellt daher zum Einsatz der Fracking-Technologie klar, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Mit dem am 24. Juni 2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir dies umgesetzt. Folgende Grundsätze sind jetzt klar festgeschrieben:
Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.
 
Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen.
 
Wir haben festgelegt, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Zur Sicherstellung dieser Vorgaben haben wir umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz beschlossen, die zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen für den Einsatz der Fracking-Technologie führen.
Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.
 
Die Länder können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
 
In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
 
Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
 
Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.
 
Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
 
Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten, zudem müssen die eingesetzten Stoffe umfassend offengelegt werden.
 
Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.
 
Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
 
Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten künftig die gleichen strengen Anforderungen.

Damit haben wir nach intensiven und langwierigen Verhandlungen die dem Parlament vom Bundesumwelt- und vom Bundeswirtschaftsministerium vorgelegten Gesetzentwürfe noch einmal deutlich verschärft. Die jetzt beschlossenen Regelungen sichern Umwelt- und Gesundheitsschutz gleichermaßen.
Mit freundlichen Grüßen

Enak Ferlemann, MdB

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Mehrtens,

haben Sie Dank für Ihre Frage vom 16.06.2016.

Für die CDU/CSU - Bundestagsfraktion gilt, dass es beim Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers keine Kompromisse geben darf. Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD hat daher zum Einsatz der Fracking - Technologie klargestellt, dass der Schutz von Trinkwasser und Gesundheit absoluten Vorrang hat. Mit dem am 24. 06.2016 im Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetzespaket haben wir dies umgesetzt. Folgende Grundsätze sind jetzt klar festgeschrieben:

Unkonventionelles Fracking wird in Deutschland unbefristet verboten. Zur Aufhebung des Verbots ist ein Beschluss des Deutschen Bundestages nötig, der sich 2021 wieder mit dem Thema befasst. Möglich sind lediglich maximal vier wissenschaftlich begleitete Erprobungsmaßnahmen, die unter strengsten Umweltanforderungen erfolgen und von den jeweiligen Ländern genehmigt werden müssen. Wo, wann und ob Erprobungsmaßnahmen überhaupt stattfinden, ist derzeit offen.

Beim seit vielen Jahrzehnten in Deutschland angewandten konventionellen Fracking in tiefen geologischen Formationen wird der Rechtsrahmen erheblich verschärft. In einer Vielzahl von Gebieten ist Fracking künftig vollständig ausgeschlossen. In unserem Landkreis haben wir keine Betroffenheit.

Wir haben festgelegt, dass umwelttoxische Substanzen bei der Anwendung der Fracking - Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten nicht zum Einsatz kommen dürfen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen
Enak Ferlemann
Parlamentarischer Staatssekretär

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