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Elisabeth Winkelmeier-Becker
CDU
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Frage von Stefan P. •

Werden Sie sich für den Erhalt und die Stärkung des IFG einsetzen?

Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,

wie stehen Sie persönlich zu den aktuellen Bestrebungen, das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) einzuschränken, und werden Sie im Bundestag dafür stimmen, dieses wichtige Bürgerrecht unverändert zu erhalten und bürgerfreundlicher auszugestalten?Ein starkes IFG sichert den notwendigen Machtausgleich zwischen Bürgerinnen und Bürgern und dem Staat. Vertrauen in staatliches Handeln entsteht durch Transparenz. Wer im Sinne des Gemeinwohls handelt und nichts zu verheimlichen hat, muss diese nicht fürchten.Das Argument des Bürokratieaufwands darf nicht als Vorwand dienen, um demokratische Kontrollrechte zu beschneiden. Bürokratie lässt sich an vielen anderen Stellen im System weitaus effektiver abbauen, ohne Bürgerrechte zu schwächen.Setzen Sie sich dafür ein, dass die Informationsfreiheit ein Grundpfeiler unserer offenen Gesellschaft bleibt?

Mit freundlichen Grüßen

Stefan P.

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr P.,

mir liegen außer dem Koalitionsbeschluss noch keine näheren Informationen zu einer möglichen IFG-Reform vor, geschweige denn ein konkreter Gesetzentwurf. 

Der Zugang von Bürgern und Bürgerinnen zu staatlichen Informationen hat einen hohen Stellenwert, denn Transparenz schafft Vertrauen und Legitimation für staatliches Handeln. Gerade eine demokratisch legitimierte Regierung muss ihr Handeln und die ihr vorliegenden Informationen offenlegen können und sich einer Bewertung zu stellen. Bei berechtigtem Interesse muss deshalb ein Auskunftsanspruch bestehen, der auch nicht an überhöhten Gebühren scheitern darf. Insbesondere ist ein solches berechtigtes Interesse aus meiner Sicht bei investigativen Presseanfragen gegeben. Eine Änderung des IFG muss deshalb so ausgestaltet sein, dass die freie journalistische Recherche weiterhin möglich und bezahlbar bleibt. 

Es gibt allerdings auch Aspekte, die eine Einschränkung von Transparenz erfordern. Hier geht es zum einen um die Sicherheit des Staates, den Schutz kritischer Infrastrukturen vor hybriden Bedrohungen und auch um den Schutz von Beschäftigten vor Anfeindungen, die Ausnahmen erforderlich machen und rechtfertigen. Vorsorge gegen Missbrauch von sensiblen Daten und auch vor Überlastung der Behörden halte ich für legitime Anliegen. Ich halte es auch für problematisch, dass der Auskunftsanspruch potenziell Jedermann sogar aus dem Ausland zusteht. Insoweit halte ich eine Überarbeitung des IFG für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen 

Elisabeth Winkelmeier-Becker

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