Wie sichern Sie die Versorgung chronisch kranker Menschen trotz der GKV-Reform?
Sehr geehrte Frau Winkelmeier-Becker,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe jedoch den Eindruck, dass meine eigentliche Frage unbeantwortet geblieben ist. Meine Sorge betrifft nicht in erster Linie die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern die konkrete Versorgung chronisch kranker Menschen. Bereits heute warten viele Betroffene monatelang auf Facharzt- oder Therapietermine. Wenn Praxen durch Reformen zusätzlich wirtschaftlich unter Druck geraten, befürchte ich eine weitere Verschlechterung der Versorgung.
Mich würde daher interessieren, welche konkreten Maßnahmen Sie unterstützen wollen, um die ambulante Versorgung chronisch kranker Menschen langfristig zu sichern.
Außerdem sehe ich die Finanzierungsprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung differenzierter. Nach meinem Verständnis sind in den vergangenen Jahren immer wieder Mittel der gesetzlichen Krankenversicherung für gesamtgesellschaftliche Aufgaben verwendet worden, die eigentlich aus Steuermitteln finanz
Sehr geehrte Frau B.,
Danke für Ihre Nachfrage.
Die GKV-Beitragsreform und weitere künftige Schritte sollen gewährleisten, dass für alle Versicherten ein zuverlässiger Zugang zu hochwertiger medizinischer Behandlung gewährleistet bleibt. Die knappen Ressourcen z.B. bei Fachärzten müssen gezielter eingesetzt werden, deshalb soll beispielsweise die Stellung der Hausärzte bei der Vergabe von Facharztterminen gestärkt werden. Das kommt denen zugute, die auch nach Einschätzung ihres Hausarztes die Facharztbehandlung dringend benötigen. Welche Leistungen beansprucht werden können, legt aber nicht der Gesetzgeber fest, sondern dies bestimmt der Gemeinsame Ausschuss von Krankenkassen und Leistungserbringern. Diese haben den Auftrag Leistungen der Krankenkassen zu definieren und dabei auch zu priorisieren, so dass die Versorgung gesichert bleibt, aber auch der finanzielle Rahmen von über 1 Mrd Euro pro Tag eingehalten werden kann.
Die Zuzahlungen sind im GKV-Reformgesetz erstmals seit über 20 Jahren erhöht worden. Chronisch Erkrankte können davon betroffen sein. Es bleibt hier allerdings wie bisher bei der Deckelung in Höhe von 1% des Bruttoeinkommens.
Die Auswirkungen des Gesetzes werden im Übrigen ständig beobachtet und Rückmeldungen aus der Praxis ausgewertet. Es könnte also notfalls auch reagiert werden, falls die Versorgungsstrukturen tatsächlich spürbar beeinträchtigt würden.
Ich teile Ihre Ansicht, dass versicherungsfremde Leistungen wie die Kosten für Empfänger von Grundsicherung aus Steuermitteln aufgebracht werden müssten. Die soziale Absicherung von Menschen ohne eigenes Einkommen ist eine staatliche Aufgabe. Wenn hauptsächlich nur die gesetzlichen versicherten Arbeitnehmer diese Last tragen, entsteht eine Schieflage. Es wurde jetzt vereinbart, diese Kosten nun schrittweise durch Steuermittel zu decken, beginnend mit einem Zuschuss für 2027 von einer Milliarde. Aus meiner Sicht muss dieser Betrag in Zukunft deutlich erhöht werden, bis die Kosten tatsächlich gedeckt sind; derzeit scheitert das allerdings am Veto des Finanzministers.
Mit freundlichen Grüßen
Elisabeth Winkelmeier-Becker
Mitglied des Deutschen Bundestags

