Sehr geehrter Herr Rohde, wo fließen die etwa 10 Mrd. Euro hin, die der Finanzminister durch die Abschaffung der Rente für besonders langjährig Versicherte einspart?MfG Patrik B.
Diese Rente, die entgegen den Behauptungen vieler Politiker und Experten nur den Bundeshaushalt belastet ,da sie eine nicht beitragsgedeckte Leistung darstellt, belastet also weder Beitragszahler noch die GRV. Zitat:Mit den Bundeszuschüssen wird nicht etwa die Rentenversicherung subventioniert; vielmehr wird ihr ein Großteil der Kosten sogenannter nicht beitragsgedeckter Leistungen erstattet. Hierzu zählen ...zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte .
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230908-bundesmittel-bundeszuschuss
Was wird mit diesen 10 Mrd. Euro /Rentnerkohorte in Zukunft finanziert?Wird damit die Frühstartrente finanziert?Entlastet der Finanzminister seinen Haushalt auf Kosten derer die nun 51 Jahre arbeiten müssen?Warum unterschlägt die Politik diesen Zusammenhang?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage auf der Plattform Abgeordnetenwatch vom 13. August und Ihr damit verbundenes Vertrauen.
Ich stimme Ihnen zu: Bundeszuschüsse sind keine klassische „Subvention“ der Rentenversicherung, vielmehr dienen sie auch dazu, der gesetzlichen Rentenversicherung Kosten für sogenannte nicht beitragsgedeckte Leistungen zu erstatten. Dazu gehören beispielsweise Leistungen wie die sogenannte Mütterrente, der Grundrentenzuschlag oder die Höherbewertung bestimmter Ausbildungszeiten. Die Finanzierung aus Steuermitteln ist deshalb richtig, weil diese Leistungen nicht nur den Versicherten der Rentenversicherung, sondern der Gesellschaft insgesamt zugutekommen.
Lassen Sie mich die Frage dennoch etwas breiter einordnen und klarstellen: Die Rentenreform betrifft nicht primär den Bundeshaushalt, sondern das gesamte System der gesetzlichen Rente und vor allem die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. Durch den demografischen Wandel stehen weniger Beitragszahlerinnen und -zahler einer wachsenden Zahl an Rentenbeziehern gegenüber. Ohne eine Reform würden die Beitragssätze bis 2040 voraussichtlich auf über 21% ansteigen.
Sie beziehen sich auf die Studie der Bertelsmann Stiftung zur Abschaffung der abschlagsfreien Frühverrentung. Die dort genannte Größenordnung ist wichtig, muss aber eingeordnet werden. Grundsätzlich beruhen die Berechnungen auf angenommen Szenarien, deren genaues Eintreten nicht vorhergesagt werden kann. Die geschätzten Einsparungen sind stark abhängig von den Verhaltensänderungen der betroffenen Rentenjahrgänge.
Die in der Studie genannten fiskalischen Effekte ergeben sich aus den Minderausgaben der Rentenversicherung sowie zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen. Abseits der angenommenen Steuereinnahmen handelt es sich also um modellbasierte Einsparungen, die direkt bei der Rentenversicherung anfallen würden.
Diese Summe würde dementsprechend nicht als frei verfügbare zusätzliche Mittel im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Es handelt sich überwiegend um Ausgaben, die in der gesetzlichen Rentenversicherung künftig nicht mehr oder später anfallen würden. Eine solche Entlastung kann Beitragssätze sowie die Höhe des Bundeszuschusses stabilisieren und damit die Rentenversicherung langfristig tragfähiger machen.
Grundsätzlich setzt die stabilisierende Wirkung erst ab dem Jahr ein, in dem kein abschlagsfreier Zugang mehr möglich ist. Zur Wahrung des Vertrauensschutzes der derzeit rentennahen Jahrgänge würde die Einsparung daher erst in ein paar Jahren eintreten, wenn der Empfehlung der Alterssicherungskommission gefolgt wird.
Die Frühstartrente wird hingegen bereits heute aus dem Bundeshaushalt finanziert. Für die Auszahlung der Frühstartrente ist für das kommende Jahr eine Zuführung an die Deutsche Rentenversicherung in Höhe von 198 Mio. Euro eingeplant. Mit der Frühstartrente und der Reform der privaten Altersvorsorge sorgen wir dafür, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können. Heute hängt die private Vorsorge viel zu oft vom Elternhaus ab. Diese Ungleichheit setzt sich häufig bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern.
Abschließend möchte ich betonen: Bisher handelt es sich um Empfehlungen der Alterssicherungskommission. Der Gesetzesentwurf zur genauen Ausgestaltung befindet sich noch in Arbeit.
Wir machen die Rente fit für die Zukunft: verlässlich, bezahlbar und gerecht für alle Generationen. Dabei geht es auch um die Anerkennung der Lebensleistung. Wir setzen uns in der Koalition für eine faire und tragfähige Lösungen für alle Generationen ein. Sollten Sie weitere Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich jederzeit an mein Team oder mich.
Mit freundlichen Grüßen
Dennis Rohde

