
Auf eine inhaltlich sehr ähnliche Frage habe ich auf dieser Plattform bereits geantwortet. Daher darf auf diese Antwort verweisen.
Daniel Biskup
Auf eine inhaltlich sehr ähnliche Frage habe ich auf dieser Plattform bereits geantwortet. Daher darf auf diese Antwort verweisen.
Seien Sie versichert, dass ich in politischen Diskussionen zum Berufsbeamtentum, an denen ich beteiligt bin, regelmäßig unterstreiche, dass das Versorgungsniveau der Beamten nicht isoliert betrachtet werden darf, sondern stets im Lichte des Besoldungsniveaus gesehen werden muss, das Beamten in ihrer aktiven Zeit vom Dienstherrn gewährt wird.
Beginnend mit einer Reform beim Bürgergeld, über eine Krankenhausreform bis hin zu einer Neuausrichtung der Energiewende, um nur einige Beispiele zu nennen, haben wir einen "Herbst der Reformen" vor uns.
Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
Inhaltlich sehe ich keine neuen Fragen im Vergleich zu den erst kürzlich gestellten und kann Ihnen daher auch keine andere Antwort geben.
Im Rahmen der beim Bund noch anstehenden gesetzlichen Umsetzung der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation prüft das Bundesministerium des Innern unter anderem auch eine eventuelle Neuausrichtung von Teilen des Familienzuschlags.