Der Referentenentwurf wird – den üblichen Gepflogenheiten folgend – auf der Internetseite des BMI publik gemacht, sobald er im Vorfeld der Befassung des Bundeskabinetts in die Abstimmung mit den Ressorts der Bundesregierung gegeben wird.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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