Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, Beamtinnen und Beamte sowie deren Familien lebenslang angemessen zu alimentieren und ihnen nach ihrem Dienstrang, nach der mit dem Amt verbundenen Verantwortung und nach der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren
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Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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