Die rechtlichen Grundlagen für den Wechsel in eine andere Laufbahn derselben Laufbahngruppe (sog. „horizontaler Laufbahnwechsel") sind bereits erheblich flexibilisiert worden, so dass bei entsprechendem dienstlichem Bedarf davon schon Gebrauch gemacht werden kann
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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