Das KCanG ist Bundesrecht (Art.31 GG). Bayern verhindert Anbauvereine faktisch durch restriktive Bau-/Sicherheitsauflagen. Wie stellen Sie als CSU sicher, dass Bundesrecht verbindlich umgesetzt wird?
Nach Art.31 GG hat Bundesrecht Vorrang vor Landesrecht. Das KCanG erlaubt gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau als legale Versorgungsoption. In Bayern werden Genehmigungen für Anbauvereine durch überzogene Bau- und Sicherheitsauflagen faktisch verhindert, obwohl Bundesrecht gilt. Dies unterläuft die Intention des Gesetzgebers, sorgt für Ungleichbehandlung der Bürger und verstärkt den Schwarzmarkt.
Relevante Rechtsgrundlagen:
- Art.31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht
- KCanG §1-3: Regelungen für Anbauvereine
- Art.37 GG: Bund kann gegen Nichterfüllung von Bundesaufgaben durch Länder vorgehen
Sehr geehrter Herr W.,
wer Cannabis anbauen oder lagern will, schafft keine normale Freizeitstätte, sondern eine Anlage mit erheblichen Anforderungen an Sicherheit, Brandschutz und Nachbarschaftsschutz. Es ist daher selbstverständlich, dass hier wie bei jedem anderen Vorhaben auch das Baurecht greift und kritisch prüft wird.
Das Bau- und Planungsrecht dient dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, und es ist nur konsequent, wenn Kommunen und Landratsämter diese Regeln streng anwenden. Bayern steht für Rechtssicherheit, Verantwortung und gesunden Menschenverstand - und das gilt auch beim Thema Cannabis.
Laut Bundesgesetzgebung wird niemand dazu gezwungen, Cannabis anzubauen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

