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Daniela Ludwig
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Frage von Kevin W. •

Das KCanG ist Bundesrecht (Art.31 GG). Bayern verhindert Anbauvereine faktisch durch restriktive Bau-/Sicherheitsauflagen. Wie stellen Sie als CSU sicher, dass Bundesrecht verbindlich umgesetzt wird?

Nach Art.31 GG hat Bundesrecht Vorrang vor Landesrecht. Das KCanG erlaubt gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau als legale Versorgungsoption. In Bayern werden Genehmigungen für Anbauvereine durch überzogene Bau- und Sicherheitsauflagen faktisch verhindert, obwohl Bundesrecht gilt. Dies unterläuft die Intention des Gesetzgebers, sorgt für Ungleichbehandlung der Bürger und verstärkt den Schwarzmarkt.

Relevante Rechtsgrundlagen:

- Art.31 GG: Bundesrecht bricht Landesrecht

- KCanG §1-3: Regelungen für Anbauvereine

- Art.37 GG: Bund kann gegen Nichterfüllung von Bundesaufgaben durch Länder vorgehen

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