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Daniela Ludwig
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Frage von Andrea D. •

Frage an Daniela Ludwig von Andrea D. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Ludwig,
in Bayern wird Menschen die erfolgreich eine Therapie nach §64 abschließen für die Dauer ihrer Führungsaufsicht eine strafbewehrte Abstinenz Weisung erteilt. Ist es juristisch ernsthaft haltbar Suchtkranke für Symptome ihrer Krankheit (Rückfälle) die für jeden anderen legal sind (Konsum) mit Geld- und Haftstrafen zu belegen oder sind hier die betroffenen Leute schlicht dumm genug diesen Auflagen zuzustimmen?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau Di Bella,

ich weiß jetzt ehrlich nicht, was ich auf Ihre Frage antworten soll, insbesondere auf den zweiten Teil der Frage. Was den ersten Teil der Frage angeht: Es geht immer um Einzelfälle, die individuell betrachtet werden müssen. Pauschal lässt sich die Frage nicht beantworten.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

 

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