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Daniela Ludwig
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Frage von Lutz L. •

Frage an Daniela Ludwig von Lutz L. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Ludwig,

wie ich ihrer Pressekonferenz vom 01.07.2020 entnehmen konnte, haben Sie erkannt, daß es im Bereich Führerschein und Cannabiskonsum zu Ungleichbehandlungen in Bezug auf Alkohol und auch innerhalb der Handhabung der Führerscheinstellen kommt.
Dies finde ich zunächst mal anerkennenswert.
Ich halte es für ehrlicherweise für einen Skandal, daß die Empfehlung der Grenzwertkommision seit numehr 5 Jahren ignoriert wird und so tausende von eigentlich nicht akut berauschten Fahrzeugführern ihre Fahrerlaubnis verlieren.

Daher möchte ich ihnen folgende Frage stellen:
Werden Sie sich dafür einsetzen, daß die von der Grenzwerkommision 2015(sic!) empfohlene Anhebung der Grenze ab wann Trennvermögen gegeben ist, noch in dieser Legislaturperiode, entsprechend von 1,0ng auf 3,0ng angehoben wird?

Quelle: https://www.bads.de/mediaalt/213543/blutalkohol_2015.pdf Seite 322 -323

Vielen Dank bereits im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.
Lutz Lehmann

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Lehmann,

vielen Dank für Ihre Frage vom 06.07.2020., in der Sie sich erkundigen, wann der Grenzwert für THC - im Blutserum bezüglich der Fahrerlaubnisverordnung angehoben werde.

Im April 2019 hat das BVerwG (Lesen Sie selbst: https://www.bverwg.de/110419U3C13.17.0) entschieden, dass bei einem einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot die Fahrerlaubnis bei einem Gelegenheitskonsumenten in der Regel nicht unmittelbar entzogen werden dürfe. Die Fahrerlaubnisbehörde als Gefahrenabwehrbehörde habe in Ausübung ihres Ermessens die Anordnung einer MPU zu prüfen, um Aufschluss auf das künftige Fahrverhalten und Trennungsvermögen des Betroffenen zu erlangen. Das Bundesverwaltungsgericht hat zudem in seiner Urteilsbegründung herausgearbeitet, dass für die Fahrerlaubnisverordnung und das Straßenverkehrsgesetz die gleichen Grenzwerte gelten sollen.

Ich halte diese Entscheidung für wichtig und richtig. Dass gelegentlichen Cannabiskonsumenten bei einmaligem Verstoß gegen das Trennungsgebot von Fahren und umgehend die Fahrerlaubnis entzogen würde, wäre aus meiner Sicht nicht verhältnismäßig.

Ich setze mich für einen fairen Umgang mit Konsumenten an und möchte weg von einer reinen Verbotspolitik. In diesem Zusammenhang muss auch der Umgang des Führens eines Kraftfahrzeuges und des Konsums von Cannabis nach den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen neu bewertet werden. Solche Entscheidungen dürfen jedoch nicht "über’s Knie gebrochen" werden. Deswegen führe ich Gespräche mit Expertinnen und Experten, um mir ein genaueres Bild zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Daniela Ludwig

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