Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundestag ist von einer Beratung dieser Gesetzesnovellierung in der laufenden Legislaturperiode aktuell nicht mehr auszugehen. Dies ist bedauerlich, doch ich werde mich - sollte ich erneut in den Deutschen Bundestag einziehen können - in der kommenden Wahlperiode weiterhin für dieses sehr wichtige Thema einsetzen.
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