In der vorangegangenen Frage, auf die Sie sich beziehen, ist nicht von der Höhe der Rente, sondern vom Anspruch auf Grundsicherung (im Alter und bei Erwerbsminderung) die Rede. Das sind, wie in meiner Antwort auch beschrieben, zwei unterschiedliche Systeme.
Die Schuldenbremse ist im Grundgesetz verankert und ich halte sie für sehr wichtig. Letztlich stärkt das Urteil den Kern der Schuldenbremse und ihren Verfassungsrang.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung will die Diagnostik und Therapie von ME/CFS voranbringen.
Selbstverständlich setzen wir das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dezidiert um.
Die Leistung wird nicht aus der Rentenkasse erbracht. Somit ist der von Ihnen erwähnte Zusammenhang nicht korrekt.
Als Haushalts- und Finanzpolitikerin bitte ich Sie, sich in dieser Sache an meine Kolleginnen und Kollegen aus dem Innenausschuss zu wenden.

