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Claudia Moll
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Frage von Konstantin W. •

Sehr geehrte Frau Moll, wie stehen Sie den Bestrebungen der CDU zur Abschaffung der Einkommensgrenze von 100.000 im Kontext der Gesetzesinitiative Pflegeneuordnungsgesetz gegenüber?

Die Einkommensgrenze für Elternunterhalt soll laut einer Gesetzesinitiative abgeschafft werden. Familien mit viel Vermögen umgehen die Erbschaftssteuer, in Familien ohne nennenswertes Vermögen aber mit gutem Arbeitseinkommen zahlen Kinder für die Eltern. Das trifft vor allem Aufsteigerkinder und schafft den Fehlanreiz, die eigene Arbeitsleistung zurückzuschrauben. In extremen Pflegefällen, die über die Pflege im Alter hinausgehen, kann das Kinder über Jahrzehnte belasten. Soziale Gerechtigkeit und das Versprechen auf Aufstieg durch (eigene) Leistung würde so weiter abgebaut – beides in meiner Wahrnehmung Kernwerte der SPD.

Ein anderer Vorschlag: Elternunterhaltszahlungen auf 5 Jahre begrenzen (durchschnittl. Heimaufenthalt 2,5 J.). Auch Kinder aus mittellosen Familien mit Extremfällen von Pflege der Eltern können so Wohlstand durch Leistung aufbauen bzw. so wird sichergestellt, dass Anreize weiterbestehen, Leistung zu erbringen, um sich selbst etwas aufzubauen.

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Antwort von SPD

Ich sehe eine Abschaffung der 100.000-Euro-Grenze beim Elternunterhalt sehr kritisch. Sie schützt Angehörige davor, durch die Pflegebedürftigkeit ihrer Eltern selbst finanziell überfordert zu werden. Im Kabinettsbeschluss zum PNOG ist ihre Abschaffung nicht enthalten. Das Bundesgesundheitsministerium hatte lediglich angekündigt, eine Änderung in einem gesonderten Verfahren anzustreben. Ich werde mich dafür einsetzen, dass die bestehende Entlastung von Angehörigen erhalten bleibt.

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