Für die SPD war dabei maßgeblich, den Kreis der Betroffenen möglichst deutlich einzugrenzen und insbesondere Familien sowie Menschen mit Betreuungs-, Pflege- oder gesundheitlich bedingten Einschränkungen zu schützen.
Nach meinem Kenntnisstand liegen hierzu bislang keine belastbaren Erkenntnisse vor, die eine generelle Einschränkung bestehender Informationsrechte rechtfertigen würden.
Der Referentenentwurf enthält durchaus richtige Ansätze, etwa eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, flexiblere Leistungsstrukturen, bessere Beratung und den Abbau unnötiger Bürokratie. Gleichzeitig sehe ich eine Reihe von Vorschlägen ausgesprochen kritisch.
Eine Reform der Pflegeversicherung darf die häusliche Pflege nicht dadurch stabilisieren wollen, dass zusätzliche Lasten auf Pflegebedürftige und ihre Angehörigen verlagert werden.
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion besteht jedoch eine Tarifgemeinschaft von Abgeordneten, der ich angehöre.
Eine Einschränkung der bestehenden Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Medien oder der Zivilgesellschaft werde ich nicht mittragen.

