Wie steht die SPD zu dem Referentenentwurf zur Änderung des Pflegegesetzes?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
der Referentenentwurf zur Änderung des Pflegegesetzes liest sich wie ein schlechtes Horrorbuch. Insgesamt nur Kürzungen und Verschlechterungen für zu pflegende Menschen und die Pflegepersonen. Haben die Erarbeiter der Reform jemals jemanden gepflegt? Das Pflegeld soll zu einem Entlastungsbudget umstrukturiert werden mit einer marginalen Erhöhung, aber mehr Leistung en sollen künftig darüber abgedeckt werden, z.B. Pflege durch Angehörige, körperbezogene Pflegemaßnahmen, selbst organisierte Ersatzpflege, ... . Rentenbeiträge sollen gekürzt werden, usw. Ein Schlag ins Gesicht für zu pflegende Menschen und die Pflegepersonen. Kürzungen auf dem Rücken der Schwächsten. Gleichzustellen mit den Kürzungen, die im Rahmen der Kürzungen bzgl. der Teilhabe von behinderten Menschen geplant sind. Ein Armutszeugnis für Deutschland.
Sehr geehrte Frau G.,
vielen Dank für Ihre Frage und dafür, dass Sie die Auswirkungen der geplanten Pflegereform auf pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen so deutlich ansprechen. Zunächst ist mir wichtig: Bei dem vorliegenden Papier handelt es sich um einen Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums. Das parlamentarische Verfahren hat noch nicht begonnen. Für uns als SPD-Bundestagsfraktion ist dieser Entwurf daher keineswegs das letzte Wort.
Richtig ist, dass die soziale Pflegeversicherung angesichts der demografischen Entwicklung, der stark gestiegenen Zahl pflegebedürftiger Menschen und ihrer angespannten Finanzlage dringend reformiert werden muss. Eine finanzielle Stabilisierung darf aber nicht dadurch erreicht werden, dass Belastungen einseitig auf pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen verlagert werden. Der Referentenentwurf enthält durchaus richtige Ansätze, etwa eine stärkere Ausrichtung auf Prävention und Rehabilitation, flexiblere Leistungsstrukturen, bessere Beratung und den Abbau unnötiger Bürokratie. Gleichzeitig sehe ich eine Reihe von Vorschlägen ausgesprochen kritisch. Das betrifft insbesondere Einschnitte bei der sozialen Absicherung pflegender Angehöriger. Wer Angehörige zu Hause pflegt, übernimmt eine gesellschaftlich unverzichtbare Aufgabe und verzichtet dafür häufig auf Erwerbseinkommen und eigene Rentenansprüche. Eine Schwächung ihrer rentenrechtlichen Absicherung halte ich deshalb für den falschen Weg. Auch die geplante Neuordnung und Bündelung von Leistungen werden wir sehr genau daraufhin prüfen, ob sie für Pflegebedürftige tatsächlich mehr Flexibilität und Entlastung schaffen oder ob unter dem Begriff der Vereinfachung am Ende Leistungsansprüche eingeschränkt beziehungsweise zusätzliche Bedarfe aus demselben Budget finanziert werden müssen. Maßstab muss für uns sein, dass die Versorgung verlässlich bleibt und pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen nicht schlechtergestellt werden.
Der entscheidende Punkt liegt für mich jedoch bei der Finanzierung. Eine nachhaltige Pflegereform kann sich nicht darauf beschränken, innerhalb eines finanziell bereits überlasteten Systems Leistungen neu zu verteilen oder einzuschränken. Wir müssen auch die Einnahmeseite und die Finanzierungsarchitektur in den Blick nehmen. Als SPD setzen wir uns deshalb für eine solidarischere Finanzierung ein. Dazu gehört für mich insbesondere ein fairer finanzieller Ausgleich zwischen sozialer Pflegeversicherung und privater Pflegepflichtversicherung. Auch die Finanzierung gesamtgesellschaftlicher beziehungsweise versicherungsfremder Aufgaben muss sachgerecht geregelt werden. Pflegebedürftigkeit darf weder für die Betroffenen noch für ihre Familien zum Armutsrisiko werden. Und Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, verdienen gesellschaftliche Anerkennung und soziale Absicherung statt zusätzlicher Belastungen.
Diese Maßstäbe werden für mich auch im weiteren Gesetzgebungsverfahren entscheidend sein.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

