Sind Sie in der Tarifgemeinschaft von Abgeordneten des Deutschen Bundestages organisiert? Haben ihre Mitarbeiter*innen einen Tarifvertrag?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für die Beschäftigten in den Büros der Mitglieder des Deutschen Bundestages besteht kein allgemein verbindlicher Tarifvertrag. Die Abgeordneten sind jeweils selbst Arbeitgeberinnen beziehungsweise Arbeitgeber ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und schließen die entsprechenden Arbeitsverträge eigenverantwortlich ab.
Innerhalb der SPD-Bundestagsfraktion besteht jedoch eine Tarifgemeinschaft von Abgeordneten, der ich angehöre. Ich halte es für richtig und wichtig, dass für die Beschäftigten in Abgeordnetenbüros verlässliche und nachvollziehbare Arbeitsbedingungen bestehen, und unterstütze deshalb die tarifliche Regelung im Rahmen dieser Tarifgemeinschaft.
Zu individuellen Vertragsinhalten meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter äußere ich mich aus Gründen des Schutzes ihrer persönlichen und vertraglichen Angelegenheiten grundsätzlich nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

