Seit der Vorstellung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes haben mich und mein Büro zahlreiche Zuschriften von Patientinnen und Patienten, Angehörigen sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten erreicht
Dabei ist mir eine Differenzierung wichtig: Der ursprüngliche Gesetzentwurf der Bundesregierung sah noch keine Abschaffung dieser individuellen Information vor.
Vor diesem Hintergrund geht es in der aktuellen Diskussion nicht um ein einfaches „Mehr oder Weniger“ an Suizidhilfe, sondern um die Qualität der Rahmenbedingungen.
Die Begründung für diese Differenzierung liegt insbesondere in der besseren Standardisierbarkeit dieser Darreichungsformen.
Einen gesetzlichen Bestandsschutz, durch den bereits genehmigte und laufende Behandlungen mit medizinischen Cannabisblüten allein aufgrund ihrer bisherigen Genehmigung dauerhaft weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden, sieht die Neuregelung nicht vor.

