Stimmen Sie dem jetzigen Entwurf zur sog. Reform des Informationsfreiheitsgesetzes zu?
Sehr geehrter Herr G.,
danke für Ihre Frage. Das Informationsfreiheitsgesetz hat sich seit seinem Inkrafttreten vor mittlerweile 20 Jahren als wichtiges Instrument für Transparenz, demokratische Kontrolle und das Vertrauen in staatliches Handeln bewährt. Der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen ist ein wesentlicher Bestandteil einer offenen und modernen Demokratie.
Vor diesem Hintergrund gilt für mich: Einer Reform des Informationsfreiheitsgesetzes kann ich nur zustimmen, wenn sie das bestehende Transparenzniveau mindestens erhält und im Idealfall verbessert. Eine Einschränkung der bestehenden Auskunftsrechte von Bürgerinnen und Bürgern, Medien oder der Zivilgesellschaft werde ich nicht mittragen. Der Koalitionsvertrag sieht vor, das Informationsfreiheitsgesetz bürgerfreundlicher, verständlicher und effizienter auszugestalten. Dazu gehört aus meiner Sicht insbesondere die konsequente Digitalisierung der Antrags- und Bearbeitungsverfahren. Es ist nicht mehr zeitgemäß, dass Informationszugänge vielerorts noch durch manuelle Prozesse unnötig erschwert oder verzögert werden. Gleichzeitig haben sich die sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen verändert. Der Schutz sensibler Informationen, insbesondere im Bereich kritischer Infrastrukturen und anderer sicherheitsrelevanter Einrichtungen, muss jederzeit gewährleistet bleiben. Nach meiner Auffassung bietet das bestehende Informationsfreiheitsgesetz hierfür bereits einen tragfähigen Rechtsrahmen. Sollte im Einzelfall Anpassungsbedarf bestehen, ist dieser sorgfältig und verhältnismäßig zu prüfen.
Die parlamentarischen Beratungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Für mich ist jedoch klar: Eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes darf nicht zu einem Rückschritt bei Transparenz und Informationsfreiheit führen. Daran werde ich den vorliegenden Entwurf und mögliche Änderungen messen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

