Der Beitragszuschlag für Ehepartner war schon im April absehbar, welche Ausnahmen konnten Sie seither noch durchsetzen?
Sehr geehrter Herr Pantazis,bereits der Kabinettsentwurf vom 29.4.2026 sah einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehe- und Lebenspartner vor. Sie kündigten zugleich an, sich mit Nachdruck für den Erhalt der beitragsfreien Mitversicherung einzusetzen. Im finalen, am 10.7.2026 beschlossenen Gesetz (§242b SGB V) wurde die Ausnahme für Eltern mit kleinen Kindern gegenüber dem ursprünglichen Entwurf von unter 7 auf unter 12 Jahre angehoben. Welche weiteren Ausnahmen oder Abmilderungen konnten Sie im parlamentarischen Verfahren noch erreichen, und wie bewerten Sie die verbleibende Belastung für Einverdienerhaushalte ohne Kinder oder Pflegeverantwortung?

