Im vorliegenden Entwurf des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes wird daher sichergestellt, dass bestehende Schutzmechanismen der Familienversicherung erhalten bleiben.
Entscheidend ist für mich, dass eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einseitig zulasten von Familien, Menschen mit geringem Einkommen oder Personen mit Sorgeverantwortung erfolgt.
Wichtig ist mir dabei: Dieser Entwurf ist noch nicht abschließend beschlossen, sondern wird nun im Deutschen Bundestag beraten und kann im parlamentarischen Verfahren verändert werden.
Aktuell bestehen keine konkreten Pläne für die Einführung einer solchen Maut auf Bundesebene.
Dien beschlossenen Maßnahmne wirken unmittelbar und sorgen für eine spürbare Entlastung, insbesondere für Pendlerinnen und Pendler sowie alle, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Mir war in meiner Antwort vom 2. April wichtig, zwei Dinge klar voneinander zu trennen: Zum damaligen Zeitpunkt gab es keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich war richtig, dass angesichts der finanziellen Lage der GKV verschiedene Reformoptionen öffentlich diskutiert wurden.

