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Christos Pantazis
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Frage von Susann H. •

Wird die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung abgeschafft?

Sehr geehrter Herr Pantazis, Spiegel Online schreibt in der heutigen Ausgabe sehr konkret, dass die Koalition plant, die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten in der gesetzlichen Krankenversicherung abzuschaffen. Ausnahmen soll es hier zwar für erziehende oder pflegende Ehepartner geben, ein großer Teil der bestehenden kostenfreien Mitversicherungen würde jedoch abgeschafft und damit tief in die finanziellen Verhältnisse von Familien eingegriffen. Familien, die in der Vergangenheit ihre Arbeitsstellen aufgegeben, Kinder erzogen oder inzwischen verstorbene Angehörige gepflegt haben. Familien, die hier auf die Verlässlichkeit staatlicher Fürsorge gebaut haben, die nun zum Einsturz gebracht werden soll. Sollen Minijobbern, deren Arbeitgeber doch Krankenkassenpflichtbeiträge entrichten, tatsächlich der Krankenversicherungsschutz über die Familienversicherung entzogen werden? Oder wäre es zumindest nicht denkbar, Minijobs in die gesetzliche KV aufzunehmen? Als Zeichen des Respekts?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau H.,

vielen Dank für Ihre Frage und die darin zum Ausdruck kommenden Sorgen, die ich gut nachvollziehen kann. Gerade Menschen, die Kinder erzogen, Angehörige gepflegt oder ihre Erwerbsbiografie im Vertrauen auf bestehende sozialstaatliche Regelungen gestaltet haben, brauchen Verlässlichkeit und einen wirksamen Schutz vor sozialen Härten.

Zunächst ist mir ein zeitlicher Hinweis wichtig: Ihre Frage wurde am 10. April 2026 gestellt. Der Kabinettsbeschluss zum GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz erfolgte erst am 29. April 2026. Seither liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der nun im parlamentarischen Verfahren beraten wird.

Eine vollständige Abschaffung der Familienversicherung ist nicht vorgesehen. Der Kabinettsentwurf enthält jedoch Änderungen bei der beitragsfreien Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partnern.

Nach den bisherigen Regelungen im Entwurf soll die beitragsfreie Familienversicherung im Kern erhalten bleiben – insbesondere für Kinder, Eltern mit kleinen Kindern (bis zum siebten Lebensjahr), pflegende Angehörige, Partnerinnen und Partner über der Regelaltersgrenze sowie Menschen mit voller Erwerbsminderung. Für einen Teil der bislang beitragsfrei mitversicherten Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner ist hingegen vorgesehen, einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben. Diese konkrete Ausgestaltung wird nun im parlamentarischen Verfahren sorgfältig zu prüfen sein.

Für die SPD-Bundestagsfraktion gilt dabei klar: Der Kabinettsbeschluss markiert nicht das Ende, sondern den Beginn der politischen Beratung. Ich habe bereits deutlich gemacht, dass wir uns im weiteren Verfahren dafür einsetzen werden, die Beitragsfreiheit der Mitversicherung so weit wie möglich zu erhalten und soziale Belastungen wirksam zu begrenzen.

Zu Ihrer Frage hinsichtlich Minijobs: Sie sprechen einen wichtigen Punkt an. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber leisten für geringfügig Beschäftigte pauschale Beiträge zur Krankenversicherung. Diese begründen jedoch in der Regel keinen eigenständigen, vollwertigen Krankenversicherungsschutz. Viele Minijobberinnen und Minijobber sind daher bislang über die Familienversicherung abgesichert. Der Kabinettsentwurf sieht keine pauschale Abschaffung dieses Schutzes vor. Allerdings könnten die vorgesehenen Änderungen – insbesondere die Einführung eines zusätzlichen Beitrags für bestimmte mitversicherte Partnerinnen und Partner – auch Auswirkungen auf diese Personengruppe haben. Genau diese Wechselwirkungen müssen im parlamentarischen Verfahren sorgfältig geprüft werden.

Ich teile ausdrücklich Ihren Grundgedanken: Lebensleistungen wie Kindererziehung und Pflege dürfen sozialpolitisch nicht nachträglich entwertet werden. Entscheidend ist für mich, dass eine Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung nicht einseitig zulasten von Familien, Menschen mit geringem Einkommen oder Personen mit Sorgeverantwortung erfolgt.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Christos Pantazis, MdB

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