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Christos Pantazis
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Frage von Jens H. •

Danke für Ihre Antwort vom 02.04.2026. Wenn es nur Medienberichte sind, warum wiederholt Ihre Antwort dann genau deren Narrativ und weckt Zweifel daran, dass dies noch nicht beschlossen ist?

Ihre Stellungnahme wirkt an den Mediennarrativen orientiert, besonders an den häufig genannten Beispielen Kindererziehung und Pflege. Dadurch entsteht der Eindruck eines vorbereiteten Narrativs, was wie ein abgekatertes Spiel wirkt und Vertrauen erschüttert. Dies bedrückt mich, weil ich die SPD bisher als Garant für Planungssicherheit in sozialen Fragen gesehen habe. Für viele Familien ist die beitragsfreie Mitversicherung ein zentraler Bestandteil langfristiger Planung. Eine Änderung wäre mMn nur sozial verträglich, wenn – wie bei der Umgestaltung des Ehegattensplittings – klare Bestandsschutzregelungen für bestehende Familien gelten. Andernfalls wäre dies eine Mehrbelastung für viele Haushalte. Ich weiß aus meiner Familie und dem Umfeld vieler Bekannter, dass diese die entscheidende Frage für Wahlen ist. Ein Vertrauensbruch wäre irreparabel und würde aus unserem und vermutlich vielen anderen Umfeldern dauerhaft zum vollständigen Verlust jeder Stmme an die SPD auf allen Ebenen führen.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr H.

vielen Dank für Ihre erneute Rückmeldung vom 6. April. Bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen erst jetzt antworte.

Sie hatten damals kritisiert, dass meine Antwort vom 2. April aus Ihrer Sicht bereits bestimmte Argumentationslinien aus der öffentlichen Debatte aufgreife und dadurch wie ein vorbereitetes Narrativ wirke. Ich kann nachvollziehen, dass dieser Eindruck bei Ihnen entstanden ist – insbesondere, weil die Diskussion um die beitragsfreie Mitversicherung viele Familien unmittelbar betrifft und Fragen von Vertrauen und Planungssicherheit berührt.

Mir war in meiner Antwort vom 2. April wichtig, zwei Dinge klar voneinander zu trennen: Zum damaligen Zeitpunkt gab es keinen Beschluss zur Abschaffung der beitragsfreien Mitversicherung von Ehepartnerinnen und Ehepartnern in der gesetzlichen Krankenversicherung. Zugleich war richtig, dass angesichts der finanziellen Lage der GKV verschiedene Reformoptionen öffentlich diskutiert wurden.

Wenn ich damals Beispiele wie Kindererziehung und Pflege genannt habe, dann nicht, um eine bestimmte Reform vorzubereiten oder zu rechtfertigen. Ich habe diese Beispiele genannt, weil sie aus sozialdemokratischer Sicht besonders deutlich machen, warum die beitragsfreie Familienversicherung eine wichtige soziale Funktion erfüllt und warum mögliche Reformen sehr sorgfältig geprüft werden müssen.

Inzwischen hat das Bundeskabinett am 29. April einen Gesetzentwurf zur Stabilisierung der GKV-Finanzen beschlossen. Dieser Kabinettsbeschluss ist noch kein fertiges Gesetz, sondern der Ausgangspunkt für das parlamentarische Verfahren im Deutschen Bundestag.

Nach dem aktuellen Entwurf soll die beitragsfreie Mitversicherung nicht pauschal abgeschafft werden. Beitragsfrei mitversichert bleiben sollen insbesondere Familien mit Kindern unter sieben Jahren, Eltern von Kindern mit Behinderung, pflegende Angehörige, Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung sowie Partnerinnen und Partner oberhalb der Regelaltersgrenze. Für andere mitversicherte Partnerinnen und Partner ist ein zusätzlicher Beitrag vorgesehen.

Ihre Frage nach Bestandsschutz und Planungssicherheit ist aus meiner Sicht sehr berechtigt. Familien treffen Entscheidungen über Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung, Pflege und Absicherung oft über viele Jahre hinweg. Deshalb muss im parlamentarischen Verfahren sehr genau geprüft werden, ob Übergangsregelungen, Härtefallregelungen oder weitere Schutzmechanismen notwendig sind.

Ich will die finanzielle Lage der gesetzlichen Krankenversicherung nicht kleinreden. Sie ist angespannt, und ohne Gegenmaßnahmen würden die Zusatzbeiträge weiter steigen. Zugleich gilt für mich: Die Stabilisierung der GKV darf nicht dazu führen, dass Familien das Vertrauen in die Verlässlichkeit sozialer Sicherung verlieren.

Deshalb werde ich den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren sehr sorgfältig prüfen. Dabei sind für mich soziale Ausgewogenheit, Planungssicherheit und der Schutz von Familien zentrale Maßstäbe.

Mit freundlichen Grüßen
 Dr. Christos Pantazis, MdB

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