Für mich ist klar: Patientinnen und Patienten müssen grundsätzlich selbst bestimmen können, wer Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhält. Dies gilt in besonderem Maße für Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischen Behandlungen.
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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