Wie stehen Sie zu den Kürzungen und der geplanten Budgetierung in der ambulanten Psychotherapie?
Sehr geehrter Herr Pantazis,
als Psychotherapeutin betrachte ich die bereits vollzogenen Kürzungen der Honorare um 4.5% zum April und die geplante Budgetierung mit großer Sorge. Eine Schwächung der ambulanten Versorgung wird vermutlich großes individuelles Leiden bei den Patienten und Patientinnen, aber auch hohe gesamtgesellschaftliche Kosten durch AU, Berufsunfähigkeiten, Berentungen und stationäre Aufenthalte zur Folge haben.
Hier soll kurzfristig gespart werden, statt langfristige Kosten und strukturelle Probleme im Blick zu haben. Als junge Psychotherapeutin bin ich aktuell verunsichert, ob der Kauf eines teuren Kassensitzes und damit eine erneute Verschuldung nach ohnehin teurer und langer Weiterbildung sinnvoll ist.
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Ihre Sorge nehme ich sehr ernst. Gerade junge Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten, die vor der Entscheidung stehen, einen Kassensitz zu erwerben und sich langfristig niederzulassen, brauchen Planungssicherheit. Wenn gut ausgebildete Fachkräfte zunehmend daran zweifeln, ob eine eigene Praxis wirtschaftlich tragfähig ist, sollte uns das gesundheitspolitisch aufmerksam machen.
Zunächst ist wichtig zu unterscheiden: Die zum 1. April 2026 wirksam gewordenen Honoraränderungen wurden nicht durch den Bundestag oder die Bundesregierung beschlossen, sondern im Rahmen der gemeinsamen Selbstverwaltung von Krankenkassen und Kassenärztlicher Bundesvereinigung. Davon getrennt zu betrachten sind die derzeit diskutierten Regelungen im Gesetzentwurf zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Unabhängig davon kann ich gut nachvollziehen, dass viele Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten die aktuelle Entwicklung als Gesamtbild wahrnehmen. Psychische Erkrankungen zählen zu den häufigsten Ursachen für Arbeitsunfähigkeit, Erwerbsminderung und erhebliche individuelle Belastungen. Eine leistungsfähige ambulante psychotherapeutische Versorgung ist deshalb nicht nur für die Betroffenen von großer Bedeutung, sondern auch gesamtgesellschaftlich von hohem Wert.
Die Expertenkommission Gesundheit hat zunächst Vorschläge zur kurzfristigen Stabilisierung der GKV-Finanzen vorgelegt. Ein weiterer Bericht mit langfristig angelegten Strukturreformen wird voraussichtlich Ende 2026 folgen. Aus meiner Sicht werden wir die finanziellen Herausforderungen unseres Gesundheitssystems nur bewältigen können, wenn wir neben kurzfristigen Maßnahmen auch die strukturellen Ursachen der Kostenentwicklung in den Blick nehmen. Die aktuell diskutierten Regelungen zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen befinden sich noch im parlamentarischen Verfahren. Eine endgültige Entscheidung ist daher noch nicht getroffen. Für mich ist dabei entscheidend, welche konkreten Auswirkungen die vorgeschlagenen Maßnahmen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten, die Wartezeiten sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für niedergelassene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten haben. Diese Fragen werden wir im Deutschen Bundestag sehr sorgfältig prüfen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB

