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Christos Pantazis
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Frage von Jürgen F. •

Wie stehen Sie zur Abschaffung Familienversicherung GKV?

Wie stehen Sie zum Thema beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern, wo der Hauptversicherer schon in Rente ist, die Ehefrau die im Ninijob arbeitet allerdings noch nicht. Da würde nach jetzigen Entwurf im Paragraf 242b der 2,5% Zuschuss fällig werden. Ehepaare, bei denen einer in Rente ist haben ihre Lebensplanung oft abgeschlossen und wollen gemeinsam den Ruhestand genießen, im Vertrauen auf die bisherigen Systeme. Könnten Sie sich bitte dafür einsetzen die beitragsfreie Mitversicherung zu erhalten, die fehlenden Einnahmen in die Krankenkasse könnten durch die solidarische Zahlung der Krankenkassenbeiträge für Bürgergeldempfänger (der Betrag würde schon ausreichen) aus Steuermitteln beglichen werden.

Auch Aktiengewinne könnten verbeitragt werden ( mit Freibeträgen für den normalen Sparer und Altersvorsorger), und es gäbe noch viele andere Ideen.

Frohes Wirken und Freundliche Grüße Jürgen F.

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr F.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und Ihre Gedanken zur beitragsfreien Familienversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung.

Ich kann gut nachvollziehen, dass die aktuellen Diskussionen viele Ehepaare verunsichern. Gerade Menschen, die ihre Lebensplanung über viele Jahre auf bestehende sozialversicherungsrechtliche Regelungen ausgerichtet haben, erwarten zu Recht, dass mögliche Änderungen sorgfältig geprüft und nicht kurzfristig zulasten einzelner Gruppen beschlossen werden.

Für mich bleibt die beitragsfreie Familienversicherung ein zentraler Bestandteil unseres solidarischen Krankenversicherungssystems. Sie trägt dazu bei, Familien und Partnerschaften unabhängig von ihrer individuellen Erwerbssituation abzusichern. Deshalb sehe ich zusätzliche Belastungen für Familien und Ehepaare grundsätzlich kritisch.

Die Familienversicherung wird nach dem vorliegenden Gesetzentwurf zwar nicht vollständig abgeschafft. Allerdings soll für einen Teil der heute beitragsfrei mitversicherten Ehe- und Lebenspartnerinnen und -partner künftig ein zusätzlicher Beitrag erhoben werden. Dieser soll 2,5 Prozent des Einkommens des Mitglieds betragen, über das die Familienversicherung abgeleitet wird. Maßgeblich wäre also nicht das Einkommen der mitversicherten Person selbst, sondern das Einkommen des hauptversicherten Ehe- oder Lebenspartners.

Der von Ihnen angesprochene Vertrauensschutz ist dabei ein wichtiger Aspekt. Wenn Ehepaare ihre Lebensplanung auf Grundlage langjährig bestehender Regelungen gestaltet haben, müssen wir im parlamentarischen Verfahren sorgfältig prüfen, ob Nachbesserungen, Übergangsregelungen oder Ausnahmen erforderlich sind. Das gilt insbesondere für Menschen mit geringen eigenen Einkünften, etwa im Minijob, sowie für Paare, die sich bereits im Übergang zum Ruhestand befinden.

Gleichzeitig stehen wir vor der Herausforderung, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung dauerhaft zu stabilisieren. Dabei darf die Last jedoch nicht einseitig auf Versicherte oder Familien verlagert werden. Ich teile die Auffassung, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben stärker aus Steuermitteln finanziert werden sollten. Deshalb halte ich eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Gesundheitskosten von Bürgergeldempfängerinnen und Bürgergeldempfängern grundsätzlich für richtig. Es kann nicht dauerhaft Aufgabe der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler allein sein, diese gesamtgesellschaftlichen Leistungen zu finanzieren.

Darüber hinaus müssen wir insgesamt über eine breitere und gerechtere Finanzierungsbasis der gesetzlichen Krankenversicherung sprechen. Dazu gehören aus meiner Sicht Beiträge des Bundes ebenso wie eine angemessene Beteiligung weiterer Akteure am Gesundheitssystem. Auch die Frage, ob künftig weitere Einkommensarten stärker berücksichtigt werden sollten, wird regelmäßig diskutiert. Dabei ist für mich jedoch klar, dass normale private Altersvorsorge und kleinere Sparvermögen nicht zusätzlich belastet oder verunsichert werden dürfen.

Der Kabinettsbeschluss ist nicht das Ende der Debatte, sondern der Beginn der parlamentarischen Beratungen. Als Gesundheitspolitiker der SPD-Bundestagsfraktion werde ich mich dafür einsetzen, dass die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung sozial ausgewogen erfolgt. Familien, Ehepaare sowie Menschen mit geringen und mittleren Einkommen dürfen nicht überproportional belastet werden. 

Für mich bleibt entscheidend: Wir brauchen eine stabile gesetzliche Krankenversicherung. Diese Stabilität erreichen wir aber nicht dadurch, dass einzelne Gruppen immer stärker belastet werden, sondern durch eine faire, nachvollziehbare und solidarische Finanzierung auf möglichst vielen Schultern.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christos Pantazis, MdB
Gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion

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