
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Wolfgang Hübner-Stauf und Christos Katzidis
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Strafverfahren sind nicht mit einem Partei-Verbotsverfahren vergleichbar
Ein Verbotsverfahren nützt nach meiner Überzeugung nur der AfD, aber nicht der Demokratie, da sich ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Jahre ziehen würde.
Ein Verbotsverfahren nützt nach meiner Überzeugung nur der AfD, aber nicht der Demokratie, da sich ein Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit über Jahre ziehen würde.
Für eine Überprüfung der AfD müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Verfassungsschutz entsprechend nachweisbar und gerichtsfest dokumentieren muss. Da haben wir als Parlamentarier nur wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten. Als Landtagsabgeordneter kann ich den Antrag im Bundestag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht nicht direkt unterstützen, da dies in die Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten fällt.
Für eine Überprüfung der AfD müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, die der Verfassungsschutz entsprechend nachweisbar und gerichtsfest dokumentieren muss. Da haben wir als Parlamentarier nur wenig bis gar keine Einflussmöglichkeiten. Als Landtagsabgeordneter kann ich den Antrag im Bundestag auf ein AfD-Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht nicht direkt unterstützen, da dies in die Zuständigkeit der Bundestagsabgeordneten fällt.