Nachfrage zum Sachstand sowie Bitte um rechtliche Klärung zur Besoldungsdifferenzierung von Leitungsämtern an Haupt- und Realschulen in NRW
Sehr geehrter Herr Katzidis,
zunächst möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken, dass Sie auf meine vorherige Anfrage so schnell reagiert und mein Anliegen an die zuständigen Stellen weitergeleitet haben.
Leider liegt mir bislang noch keine Antwort auf meine Rückfrage vom 29.09.2025 vor. Daher möchte ich höflich nachfragen, ob Ihnen bereits ein Hinweis vorliegt und wie lange die Bearbeitung ungefähr dauern wird.
In diesem Zusammenhang habe ich eine weitere Frage zur Besoldungsstruktur:
Welche rechtlichen Grundlagen gibt es in Nordrhein-Westfalen, die eine höhere Besoldung der Schulleitungsämter an Rs gegenüber denen an Hs begründen?
Soweit ich die geltenden Rechtsnormen kenne, gibt es – zumindest aktuell – keine nachvollziehbare funktionale oder rechtliche Differenz, die eine unterschiedliche Bewertung der Leitungsämter rechtfertigen würde.
Es gibt nur tradierte Gründe von früher, sonst lässt sich nichts finden. Und nach Beamtenrecht sollte es, dachte ich, irgendwo einsehbar sein.

