Wie erfolgt die Wahrung des Abstandsgebotes für erweiterte Schulleitung zur Lehrkraft in SEK.1
Sehr geehrter Herr Katzidis,
meine Frage bezieht sich auf die Erhöhung der Besoldung der Lehrkräfte im Land NRW. Ab August werden alle verbeamteten Lehrkräfte nach Besoldungsstufe A13 bezahlt. Die Abteilungsleitung einer SEK 1 Schule erhält ebenfalls A13 mit einer nicht ruhegehaltsanrechenbaren Amtszulage. Als Abteilungsleitung gehört man jedoch zur Schulleitung mit verantwortungsvollen und führenden Aufgaben, die weit über die Aufgaben einer Lehrkraft hinausgehen. Meine Frage ist, wie wird hier die Abstandswahrung gewährleistet oder gibt es bereits einen Austausch darüber? Zumal Abteilungsleiter in Gesamtschulen mit A14 besoldet sind, Abteilungsleitung in der Sekundarschule nur mit A13 Z.
Vielen Dank für Ihr Interesse.
Mit freundlichen Grüßen
Christiane B.

