Antwort 04.09.2026 von Christoph Naser CDU

Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.

Antwort 15.09.2026 von Christoph Naser CDU

Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines deutlich sagen: Nein, niemand in der CDU/CSU will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen.

Antwort ausstehend von Christoph Naser CDU
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