
Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.


Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.

Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines deutlich sagen: Nein, niemand in der CDU/CSU will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen.

Der Handlungsdruck bei der GKV-Finanzierung ist erheblich.


