Fragen und Antworten

Antwort 04.09.2026 von Christoph Naser CDU

Die Beitragsmittel von Versicherten und Arbeitgebern sollten vorrangig für Leistungen eingesetzt werden, deren medizinischer Nutzen belastbar belegt ist. Wo ergänzende Verfahren einen nachgewiesenen Nutzen haben, sollte eine Erstattung möglich sein.

Antwort 15.09.2026 von Christoph Naser CDU

Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines deutlich sagen: Nein, niemand in der CDU/CSU will das Informationsfreiheitsgesetz abschaffen.

Abstimmverhalten

Über Christoph Naser

Ausgeübte Tätigkeit
Pfarrvikar

Kandidaturen und Mandate

Abgeordneter Bundestag 2025 - 2029
Mitglied des Parlaments 2026 - heute

Fraktion: CDU/CSU
Gültig ab
Nachgerückt
Mandat gewonnen über
Nachgerückt
Wahlkreis
Tübingen

Christoph Naser ist am 27.05.2026 für Ronja Kemmer in den Deutschen Bundestag nachgerückt.

Christoph Naser ist am 27.05.2026 für Ronja Kemmer in den Deutschen Bundestag nachgerückt.

Kandidat Bundestag Wahl 2025

Angetreten für: CDU
Wahlkreis: Tübingen
Wahlkreis
Tübingen